Niemand soll dafür zahlen müssen, weil er oder sie im öffentlichen Raum skatet. Deswegen werden wir euch das Geld zurückzahlen, wenn ihr ein Strafmandat wegen der fragwürdigen Neuauslegung des Gesetzes bekommt.
Möglich ist das wegen einer Spende, die wir letzte Woche erhalten haben. Wir haben entschieden, dass das im Moment die beste Art ist, das Geld einzusetzen – auch als Zeichen des Protests gegen das Verbot. Mit der Summe werden sich zumindest einige Strafmandate ausgehen. Sollte das Geld knapp werden, werden wir versuchen, den Topf dafür auszubauen.
Wie läuft das ab?
Jede*r Skater*in soll das Geld für eine Organstrafverfügung zurückbekommen, wenn er oder sie wegen § 88 (das „Trickverbot“) belangt wird. Dafür gelten diese Bedingungen:
Wer? Jeder, der wegen § 88 beim Skaten bestraft wird und dafür eine Organstrafverfügung bezahlen muss. Ob GRÄB-Mitglied oder nicht spielt keine Rolle.
Wo? In der ganzen Steiermark.
Wie? Schreib uns eine Mail oder PN mit einem Foto vom Strafzettel und deiner Kontonummer. Du bekommst das Geld einfach überwiesen.
Wie oft? So oft du eine Organstrafe erhältst.
Ausnahmen: Weil wir immer an Lösungen für die Probleme am Kaiser-Josef-Platz und Lendplatz gearbeitet haben und nach wie vor glauben, dass ein Miteinander dort funktionieren kann, bitten wir euch sonntags, feiertags und nach 21 Uhr dort nicht zu skaten. Die Rückzahlungen der Strafen werden dementsprechend gehandhabt. An allen anderen Plätzen gibt es keine zeitliche Einschränkung.
Achtung: Bei mehrfachen Verstößen und unter anderen Umständen kann es auch zu Anzeigen kommen, die dann teurer sind als eine Organverfügung. Ob das tatsächlich in dem Fall so umgesetzt wird, wissen wir im Moment noch nicht. Weil wir möglichst vielen helfen wollen, können wir die Kosten einer Anzeige im Moment nicht übernehmen.
Sonstiges: Nehmt Rücksicht auf die anderen, seid höflich zu den Polizist*innen, deren Job ist es eben, dieses Verbot umzusetzen … wir wissen von einigen, dass sie nicht happy darüber sind. Provoziert niemanden, lasst euch auch nicht provozieren, haltet die Plätze sauber und macht’s nix hin. Aber vor allem: viel Spaß beim Skaten!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Auszahlung.