Vor wenigen Wochen hat sich ein junger Skater bei uns gemeldet, dem eine Strafe wegen des Trickverbots zugestellt wurde. GRÄB hat eine Kanzlei beauftragt, diese hat letzte Woche eine Beschwerde gegen seine Strafe vor dem Landesverwaltungsgericht eingebracht. Die hat es in sich!

Wie es Medien zu entnehmen war, gibt es unter der neuen Grazer Stadtregierung Bemühungen, das Skateboarden am Kaiser-Josef-Platz und am Lendplatz wieder zu „legalisieren“ (es wird diskutiert, ob die beiden Plätze zu Spielstraßen umgewidmet werden, womit Tricks zu bestimmten Zeiten erlaubt wären). Das freut uns und wir unterstützen dieses Vorhaben, ABER: Das Trickverbot wäre damit nach wie vor in Kraft und könnte theoretisch in der ganzen Steiermark zur Anwendung kommen. Wir haben von Anfang an gegen das Trickverbot gekämpft und angekündigt, notfalls dagegen juristisch vorzugehen.

Jetzt ist es so weit, eine von uns beauftragte Kanzlei hat in einem Fall eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht eingebracht. Und diese hat es in sich: Sie bestätigt unsere anfängliche Einschätzung, dass die steirische Auslegung des § 88/2 StVO eine willkürliche ist und führt auf 15 Seiten aus, warum sie in dieser Form nicht zu Anwendung kommen dürfte.

Da geht es zum Beispiel um das Argument der Gefährdung von FußgängerInnen, die dem Paragrafen zu Grunde liegt. Er dürfte damit nur zur Anwendung kommen, wenn eine tatsächliche Gefährdung von FußgängerInnen oder dem Verkehr besteht. Die Behörde behauptet quasi, dass diese gegeben ist, sobald jemand einen Trick macht – auch wenn gar niemand in der Nähe ist! Man muss kein Jurist sein, um den Widerspruch zu erkennen.

Naben zahlreichen Fehlern der Behörde zeigt die Beschwerde auch einen Konflikt mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auf. Dieser garantiert uns, unsere Persönlichkeit frei zu entfalten. Skaten – gerade an öffentlichen Plätzen – trägt durch die Interaktion mit anderen zur Persönlichkeitsentwicklung bei.

So kannst du uns helfen

Die Beschwerde hat gute Chancen auf Erfolg, wir glauben, dass das Trickverbot in seiner derzeitigen Form kippen wird. Bis dahin müssen wir aber noch mit erheblichen Kosten rechnen. Deshalb brauch wir deine Unterstützung – jeder Euro hilft.
Bitte spende an den Grazer Rollbrettästheten Bund, IBAN: AT74 2081 5000 4230 5839. Du unterstützt damit den Kampf gegen das Trickverbot direkt.

Alle bei GRÄB arbeiten ehrenamtlich für die Skateszene. Wir garantieren, dass wir jede Spende verantwortungsvoll einsetzen!

David

Kategorien: Allgemein